Schadstoffsanierungen
- BGR 128
- TRGS 519
- TRGS 521
- Schimmelbeseitigung
Gebäudeschadstoffe ist ein Schlagwort für Schadstoffe, mit denen Bauteile oder technische
Gebäudeausrüstung belastet sein können. Diese können unter Umständen auch die Innenraumluft kontaminieren und so die Gebäudenutzer gefährden, sowie Schutzmaßnahmen bei einer Bearbeitung oder einem Rückbau belasteter Teile und zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt erfordern, so wie zu einer spezielle Entsorgung des kontaminierten Materials verpflichten.
Typische Gebäudeschadstoffe sind beispielsweise Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Holzschutzmittel (PCP, Lindan, Carbolineum) und Schwermetalle, insbesondere Blei. Im erweiterten Sinne werden auch weitere schwerflüchtige organische Verbindungen, insbesondere Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) und kurzkettige Chlorparaffine (ist vor allem vom Gesetzgeber her in manchen Kantonen der Schweiz zu berücksichtigen) als Gebäudeschadstoffe bezeichnet. Aber auch Lösungsmittel, Formaldehyd,
lungengängige und biobeständige künstliche Mineralfasern (vor 2006 hergestellte künstliche Mineralfasern sind in Deutschland von Gesetzes wegen zu beachten) werden dazugezählt. Schimmelpilzschäden und Taubenkot gelten als biogene Gebäudeschadstoffe.
Unsere Leistung:
- Erkennen
- Bewerten
- Sanieren
Bei der Modernisierung oder beim Abriss von Bauwerken und technischer Anlagen können durch die Freisetzung von Gefahrstoffen Gesundheitsgefährdungen auftreten.
Zur Regelung des Umgangs mit diesen Stoffen, hat der Gesetzgeber folgendes vorgeschrieben:
Die Materialien sind vor Baubeginn zu ermitteln (Ermittlungspflicht)
Die Materialien sind nur durch geeignete bzw. zugelassene Unternehmen auszubauen und zu entsorgen.
Unser Betrieb ist Gewerberechtlich und Berufsgenossenschaftlich zugelassen für die Sanierung bzw. den ordnungsgemäßen Rückbau und die Entsorgung von Schadstoffen.